Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit: Barrierefreies Internet.
Am 22. Juli 2021 hatte der Bundestag mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ein Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, dass alle Webseiten und Apps für alle User barrierefrei zugänglich sein müssen. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen mit Einschränkungen Zugang zu den gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne diese Einschränkungen.
Ich möchte daher den Leitsatz der französischen Revolution ein wenig umstellen:
»Brüderlichkeit bedeutet Gleichheit. Gleichheit ist Freiheit.«
Ab Juni 2025 wird‘s ernst.
Bisher waren überwiegend öffentliche Stellen und Verbände zur Barrierefreiheit im Web verpflichtet. Das wird sich ab Juni 2025 ändern.
Wirtschaftsakteure, d.h. Händler, Hersteller, Importeure: wer über eine digitale Plattform Dienstleistungen oder Produkte anbietet – sei es ein Shop oder irgendeine Spielart von Website oder auch nur für die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch - ist dazu verpflichtet, die Plattform barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gestalten. Und diese kontinuierlich zu verbessern.
Bisher vorgesehene Ausnahmeregelungen: kleine Unternehmen mit geringerem Umsatz als 2 Millionen Euro oder weniger als 10 Angestellten.*
Ein kleiner Schritt für Sie. Ein großer Schritt für die Gesellschaft.
Auch wenn Site-/Plattform-Betreiber bis 2025 Zeit haben, um die Maßnahmen umzusetzen: der kluge Mensch baut vor!
Schon kleine Anpassungen führen auf den Weg der großen Veränderungen. Und eine lange Reise geht man am besten, indem man einen Fuß vor den anderen setzt. Dabei ist das Ganze keine Einbahnstraße. QUID PRO QUO!
Neben den moralischen Aspekten, Ihren Beitrag zur Mission „Internet für alle!“ zu leisten, gibt es auch wirtschaftliche Gründe für Sie und Ihr Unternehmen.
Firmen, die ihre digitalen Dienste allen Usern zugänglich machen UND allen Usern das gleiche Kundenerlebnis (User-Experience) zukommen lässt, erschließen sich eine größere Kundenbasis und erhöhen ihre Chancen auf mehr Umsatz. Nicht gut sehen oder hören können, nicht so schnell sein, bedeutet nicht, keinen Spaß am Konsum zu haben!
Kurz gesagt:
»Was Sie für wen relativ einfach tun können.«
Da wir von beCircle keine Rechtsanwälte sind und keine Rechtsberatung anbieten können und dürfen, hier ein wichtiger Hinweis: Bitte überprüfen Sie die Verpflichtung für Sie bzw. Ihr Unternehmen durch eine dafür befugte juristische Kanzlei oder wenden Sie sich an die entsprechenden öffentlichen Stellen, wie z.B. https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/ oder https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html